Teilnahmebedingungen
- Mit der Einzahlung (Bankeinzug) des Startgeldes akzeptiert der Teilnehmer umfassend alle Teilnahmebedingungen und das Reglement des Veranstalters.
- Die Wachauer Radtage sind eine Rad-Touristikveranstaltung. Die Straße ist nicht gesperrt, es gilt die Straßenverkehrsordnung. Weiters ist den Anordnungen der Exekutive, der Feuerwehr und der Ordner Folge zu leisten. Bei vorschriftswidrigem Verhalten erfolgt ein Ausschluss aus dem Wettbewerb.
- Die Straßenverwaltungen übernehmen keine wie immer geartete Haftung für eine für diese Veranstaltung geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn.
- Das Tragen eines Sturzhelmes ist verpflichtend.
- Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.
- Mit seiner Anmeldung ist der Teilnehmer einverstanden, dass
- seine Personen- und Adressdaten sowie Ergebnisse EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden.
- sein Name, Jahrgang, Wohnort und Team in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Zeitung und in Aushängen publiziert werden dürfen.
- der Veranstalter - oder von ihm beauftragte Partner - Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten darf.
- diese Adressdaten für Werbezwecke durch den Veranstalter verwendet werden dürfen und diese auch an Sponsoren weitergegeben werden dürfen.
- Im Rahmen der Wachauer Radtage werden Dopingkontrollen durchgeführt. Ein Nichterscheinen zur Dopingkontrolle oder eine Verweigerung kann wie ein positives Testergebnis sanktioniert werden, d.h. der Teilnehmer wird nicht in die Ergebnisliste aufgenommen.
- Das Einsetzen von eigenen Service -Autos oder -Motorrädern und –Rollern ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und aus Umweltschutzgründen nicht zugelassen. Dies zieht eine Disqualifikation nach sich.
- Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen die Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern.
- Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.
- Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers oder jeder andere von der Organisation ermittelte Vorfall wird mit dem Ausschluss von dem Bewerb bestraft.
- Das Organisationskomitee kann jederzeit entscheiden, eine Anmeldung zu akzeptieren oder nicht oder jederzeit einen Angemeldeten vom Wettbewerb ausschließen, sofern dieser dem Image der Veranstaltung Schaden zufügen kann.
- Nicht gestattet ist die Teilnahme an den Wachauer Radtagen mit Elektrorädern (E-Bikes) und anderen antriebsunterstützten Rädern.
- Nicht gestattet ist die Teilnahme an den Wachauer Radtagen mit Rädern mit Triathlon-Aufsätzen und Zeitfahrlenkern.
- Zur Ergebnisermittlung der Wachauer Radtage wird die Bruttozeit herangezogen.
- Fahrer mit ÖRV-Elite-Lizenz sind im Rahmen der Wachauer Radtage startberechtigt, werden jedoch im Rahmen der ÖRV Radmarathon Austrian Championships für Hobbyradsportler nicht gewertet.
- Es ist verboten, außerhalb der markierten Zonen (1 km nach der Labestation) Abfälle wegzuwerfen. Das Wegwerfen von Abfällen gefährdet die weitere Durchführung der Wachauer Radtage und kann
eine Disqualifikation des jeweiligen Fahrers nach sich ziehen. Das Ende der 1 km langen WEGWERFZONE ist durch Schilder gekennzeichnet.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich um sehr anspruchsvolle Strecken handelt und bitten Sie nur in absolut gesunder und ausreichend konditioneller Verfassung sowie technisch einwandfreiem Material am jeweiligen Bewerb teilzunehmen!





